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"Datenschützer warnt vor gläsernem Patienten
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob,
hat den Bonner Plan zur zentralen Verwaltung von Patienten-Daten in der
gesetzlichen Krankenversicherung als 'nicht tragbar' und 'unnötig'
abgelehnt. ... Wenn an einer Stelle alle Informationen über einen
Menschen gesammelt würden, kämen im Laufe der Zeit erfahrungsgemäß
'immer wieder neue Forderungen, was mit dem Material gemacht werden soll'.
... Die alte Konzeption habe die Informationsteilung vorgesehen, dieses
Konzept gebe man jetzt unnötigerwesie auf. ... Jacob will sich Anfang
August mit den Landesbeauftragten für den Datenschutz abstimmen."
MoPo 22.7.99 S. 2
"Kritik an Plänen für Patienten-Daten
Datenschützer sieht Probleme ... Die
bisherige Regelung sei datenschutzfreundlich gewesen und habe gut funktioniert,
sagte Jacob am Mittwoch im DeutschlandRadio Berlin." Tsp 22.7.99 S.
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"Doppelgänger im Netz
Internet-Surfer hinterlassen Spuren. Datensammler erstellen darauf
persönliche Profile" Die Zeit Nr. 30
22.7.99 S. 27
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"Ideenklau
... Vor wenigen Wochen kam ein schmales Bändchen auf den
Markt, das sich mit dem Film 'Der Soldat James Ryan' beschäftigt.
... Verfasst wurde es von einem namenlosen Kollektiv - einen Chat-Forum
auf American Online. ... Etwa 100 gekürzte Beiträge aus dem Diskussionsforum
fanden ihren Weg in das Buch, ohne Wissen und Zustimmung der Diskutanten.
American Online als Besitzer der technischen Rechte am Forum hatte die
Beiträge an Spielbergs Firma Dreamworks verkauft, deren Tochter Newmarket
Press das Buch dann auf den Markt brachte. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Internet-Dienstleister haben öfters eine Klausel, nach der sie
die Verwertungsrechte für die Inhalte besitzen, die Kunden bei ihnen
parken. Das können Texte auf Web-Seiten sein oder auch Diskussionen
in einem Forum. Eine entsprechende Veränderung der Geschäftsbedingungen
bei der Firma Yahoo und ihrer Tochter Geocities brachte unlängst 'Die
Kunden in Rage'." Die Zeit Nr. 30 22.7.99 S. 30
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"Elektronik mit Spinnenaugen
Mikrokameras nach dem Vorbild der Natur passen bald auf eine Scheckkarte"
Die Zeit Nr. 30 22.7.99 S. 30
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Lokales
Baden-Württemberg
"Mißbrauch von Sozialdaten
Mit der Rentenkampagne bringt die CDU auch rechtlich Zündstoff
in den Kommunalwahlkampf ... Der Landesdatenschutzbeauftragte,
Werner Schneider, hält die Datenweitergabe für rechtlich unzulässig.
... Laut Schneider dürften zwar die Einwohnermeldeämter den Parteien
Anschriften liefern, wenn diese Daten ausschließlich für die
Kommunalwahl verwendet werden, 'Ein Brief wegen eines Anliegens, auf das
die Kommunen von Rechts wegen keinen Einfluß haben, kann jedoch keine
Werbung für die Kommunalwahl sein', so Schneider. ... Daß die
Rentenkampagne nichts mit den Kommunalwahlen zu tun habe, zeige auch der
Umstand, daß sie bundesweit laufe. Dies gelte nicht nur für
Baden-Württemberg, sondern auch für alle anderen Bundesländer,
in denen keine Landtagswahlen stattfinden, erklärte Schneider gegenüber
ND. 'Die Rechtslage ist in allen Bundesländern weitgehend gleich'.
... Zugleich erinnerte Schneider daran, daß jedermann bei seinem
Einwohnermeldeamt Widerspruch gegen die Herausgabe und Nutzung seiner Daten
für diese Zwecke einlegen könne. Eine andere Auffassung vertritt
Landesinnenminister Thomas Schäuble (CDU). Da sich aus der Rentenreform
Konsequenzen für Kommunalwahlen ergeben könnten, sei die Weitergabe
der Adressen legitim. ... 'Aus dem Meldegesetz kann keine thematische Beschränkung
für die Wahlwerbung abgeleitet werden, eine solche Verknüpfung
ist unsinnig', sagte CDU-Landesgeschäftsführerin Susanne Verweyen-Emmrich
gegenüber ND. ... SPD und Grüne forderten die Kommunen dagegen
auf, die Herausgabe der Adressdaten zu verweigern. Gravierend ist nach
Ansicht der Grünen, daß die Ämter nicht die Anschriften
aller Wähler liefern, sondern nur die der Rentner. Damit werden Sozialdaten
übermittelt, und zwar zu einem Zweck, der mit kommunalpolitischen
Themen überhaupt nichts zu tun habe." ND 22.7.99 S. 5
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